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Das Bausparprinzip

Das Bausparen dient dem Erwerb oder der Finanzierung von Wohneigentum und bietet dem Kunden die Möglichkeit von der staatlichen Förderung zu profitieren. Das Prinzip des Bausparens setzt sich aus der Sparphase und der Rückzahlungsphase zusammen. Bei Abschluss des Bausparvertrages wird die Baussparsumme festgesetzt, die sich aus dem angesparten Bausparguthaben und dem Bauspardarlehen zusammensetzt. 

Der Bausparer bringt etwa 40-50% der Bausparsumme durch die Sparleistung auf. Während der Sparphase leistet der Bausparer regelmäßige monatliche Beiträge, die dem entsprechenden Bausparkonto gutgeschrieben und verzinst werden. Bei einer Sparleistung von mindestens 50 Euro im Jahr gewährt der Gesetzgeber die Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8%. Sofern der Bausparer Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen durch den Arbeitgeber hat, können auch diese monatlich dem Bausparvertrag zugeführt werden. 

Dies hat den Vorteil, dass sich das Bausparguthaben erhöht und die Bewertungszahl somit schneller erreicht werden kann. Darüber hinaus kann der Bausparer die Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 9% auf maximal 470 Euro pro Jahr erhalten, sofern er die zulässigen Einkommensgrenzen für ledige oder verheiratete nicht überschreitet. Um die staatliche Förderung in vollem Umfang zu erhalten ist eine Vertragsdauer von 7 Jahren einzuhalten. 

Mit Erreichen der nötigen Bewertungszahl wird der Bausparvertrag zuteilungsreif und die Bausparkasse zahlt das angesparte Guthaben an den Bausparer aus. Außerdem hat er Anspruch auf das Bauspardarlehen. Da es sich hierbei um ein zweckgebundenes Darlehen handelt, darf es nur für wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Wenn der Bausparer das Bauspardarlehen annimmt, ist er verpflichtet, das Darlehen während der Tilgungsphase zurückzuzahlen. Dies erfolgt in monatlichen Raten, die einen Tilgungs- und einen Zinsanteil beinhalten.

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