Das
Bausparprinzip
Das Bausparen dient
dem Erwerb oder der Finanzierung von Wohneigentum und
bietet dem Kunden die Möglichkeit von der staatlichen
Förderung zu
profitieren. Das Prinzip des Bausparens setzt sich
aus der Sparphase
und der Rückzahlungsphase zusammen. Bei Abschluss des
Bausparvertrages wird die
Baussparsumme festgesetzt, die sich aus dem angesparten Bausparguthaben
und dem
Bauspardarlehen zusammensetzt.
Der
Bausparer bringt etwa 40-50% der Bausparsumme
durch die Sparleistung auf. Während der Sparphase leistet der
Bausparer regelmäßige
monatliche Beiträge, die dem entsprechenden Bausparkonto
gutgeschrieben und
verzinst werden. Bei einer Sparleistung von mindestens 50 Euro im Jahr
gewährt
der Gesetzgeber die Wohnungsbauprämie in Höhe von
8,8%. Sofern der Bausparer
Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen durch den
Arbeitgeber hat, können
auch diese monatlich dem Bausparvertrag zugeführt
werden.
Dies hat
den
Vorteil, dass sich das Bausparguthaben erhöht und die
Bewertungszahl somit
schneller erreicht werden kann. Darüber hinaus kann der
Bausparer die
Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 9% auf maximal 470 Euro pro
Jahr
erhalten, sofern er die zulässigen Einkommensgrenzen
für ledige oder
verheiratete nicht überschreitet. Um die staatliche
Förderung in vollem Umfang
zu erhalten ist eine Vertragsdauer von 7 Jahren einzuhalten.
Mit
Erreichen der nötigen
Bewertungszahl wird der Bausparvertrag zuteilungsreif und die
Bausparkasse zahlt das
angesparte Guthaben an den Bausparer aus. Außerdem hat er
Anspruch auf das
Bauspardarlehen. Da es sich hierbei um ein zweckgebundenes Darlehen
handelt, darf
es nur für wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Wenn
der Bausparer das
Bauspardarlehen annimmt, ist er verpflichtet, das Darlehen
während
der Tilgungsphase zurückzuzahlen. Dies erfolgt in monatlichen
Raten, die einen
Tilgungs- und einen Zinsanteil beinhalten.
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