Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich
Für die meisten Menschen ist ihre Arbeitskraft das wertvollste Gut, das
sie besitzen - nur die Wenigsten sind sich aber auch über diese
Tatsache im klaren. Zu merken ist dies an dem Umstand, dass sehr viele
Menschen beginnen, sich durch Sparverträge und Versicherungen ein
kleines oder größeres, privates Vermögen aufzubauen, bei all dem Sparen
aber vollkommen vergessen, dass der Verlust ihrer Arbeitskraft alle
Sparanstrengungen mit einem Schlag zunichte machen könnte. "Mir
passiert schon nichts" hört man die Sparer allerorts sagen. Aber wer
gibt einem eben diese Gewissheit? Richtig - niemand! Vor dem Sparen
muss daher in jeder Vermögensplanung die Absicherung der Arbeitskraft
stehen.
"Es gibt doch die staatliche Berufsunfähigkeitsversicherung" hört man
ebenfalls sehr häufig als Argument gegen eine zusätzliche, private
Absicherung. Diese Aussage ist jedoch vollkommen falsch - die
staatliche Berufsunfähigkeitsrente wurde nämlich bereits vor vielen
Jahren abgeschafft und durch die heute gültige "Erwerbsminderungsrente"
ersetzt. Diese wiederum bemisst sich an vollkommen anderen Grenzen:
Während es in früheren Tagen noch so war, dass ein Mensch, der
berufsunfähig wurde, also seinen Beruf nicht mehr ausüben konnte, eine
Leistung (etwa 70% des letzten Nettogehaltes) erhalten hat, ist es in
der heutigen Zeit so, dass 1. nicht mehr am angestammten Beruf bemessen
wird, sondern an der Möglichkeit, "irgendeine Tätigkeit auszuüben" und
dass sich 2. die Leistung nunmehr auf ca. 37% des letzten
Nettoeinkommens, bei vo100%iger Erwerbsminderung, abgesenkt hat.
Wer also der Meinung ist, dass die private Erwerbsminderungsrente
ausreichend ist, um sich und seine Familie abzusichern, der ist
vollkommen auf dem Holzweg.
Für wirklich jeden Arbeitnehmer, und natürlich in besonderem Maße auch
für alle Selbstständigen und Freiberufler, ist es heute daher
unumgänglich, durch eine private Berufsunfähigkeitversicherung die
Lücke abzusichern, die sich durch die mangelnde staatliche Absicherung
in zunehmendem Maße auftut.
Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, die immer dann in
die Pflicht genommen werden kann, wenn man nicht mehr in der Lage ist,
den Beruf, mit dem man sich versichert hat, auszuüben (Verzicht auf die
abstrakte Verweisung!), sollte nun idealerweise genau die Lücke, die
sich zwischen der staatlichen Erwerbsminderungsrente und dem aktuellen
Nettogehalt auftut, abgesichert werden.
Rechner Berufsunfähigkeitsversicherung
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